Lockdown: Kosmetik und Solarien bleiben offen

Ab Montag, 2. November, galten für Sachsen-Anhalt verschärfte Lockdown-Regeln. Mittlerweile gelten neue - alle Infos hier!

Möglich sind noch bzw. geöffnet haben:

  • Kitas & Bildungseinrichtungen (Schulen, Volkshochschulen, Musikschulen...)
  • Schulsport findet weiter statt - auch Schwimmen
  • Einzel- & Großhandel
  • Bibliothekenund Archive
  • Zoos & Tiergärten
  • Körperpflegeeinrichtungen:Kosmetikstudios, Tattoo- und Nagelstudios, Solarien...
  • Physiotherapien,Podologien, Reha-Sport
  • Wochenmärkte
  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenbegegnungsstätten
  • Beerdigungen dürfen stattfinden
  • Trauungen sind standesamtlich möglich

Folgende Regeln und Einschränkungen sind zu beachten!

  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen maximal 10 Personen aus 2 Haushalten zusammenkommen. Da gibt es dann auch bei Verstößen 50 Euro Bußgeld für jeden Beteiligten.
  • Jegliche Veranstaltungen, Feiern, etc., wo mehr 10 Leute anwesend wären, fallen aus.
  • Clubs und Theater bleiben geschlossen
  • Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen, nur noch Dienstreisende oder Menschen bei denen ein familiärer Notfall vorliegt.
  • Busreisen werden komplett verboten.
  • Gastronomen dürfen nur noch außer Haus verkaufen.
  • Auch Museen bleiben zu.
  • Schwimmbäder und Fitnessstudios sind geschlossen.
  • Amateursport in Gruppen fällt aus, im Profisport dürfen keine Zuschauer dabei sein.
  • Martinsümzüge dürfen nicht stattfinden, von Halloween-Umzügen wird abgeraten.

Hilfe für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Landesregierung begrüßt zudem die vom Bund bereitgestellten Hilfen für vom Lockdown betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Nach ihnen erhalten Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 75% des Umsatzes vom November des Vorjahres erstattet. Die Landesregierung hat zugesichert, dass auch Unternehmen Hilfen erhalten sollen, die erst nach dem November 2019 gegründet wurden.

8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis 30. November

Die Landesregierung hat den Beschluss aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Bundesländer unterstützt. Sie wird diesen kurzfristig mit einer weiteren Änderungsverordnung zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung umsetzen. Diese wird bis zum 30. November 2020 gelten und nach 14 Tagen evaluiert werden. Danach ist beabsichtigt, den im Sachsen-Anhalt-Plan vorgesehenen Weg einer verantwortlichen Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen weiterzugehen.

„Wir sind uns bewusst, dass die neuerlichen Einschränkungen für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land, eine große Belastung sind. Ich appelliere jedoch an alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt, sich strikt an die verfügten Maßnahmen zu halten. Nur so kann es gelingen, die derzeit explosionsartige Ausbreitung des Virus zu vermindern. Nur so können gravierende Folgen für die Gesundheit der Menschen, aber auch für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in unserem Land verhindert werden. Wir müssen einen Gesundheitsnotstand verhindern“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.

Die Landesregierung verweist in ihrem Beschluss darauf, dass sich die Ausbreitung des Covid19-Virus in den letzten drei Wochen drastisch erhöht hat. Ein Drittel aller Infektionen in Sachsen-Anhalt seit Ausbruch der Pandemie erfolgte in diesem kurzen Zeitraum. Die 7-Tage-Inzidenz ist mit 43,2 siebenmal so hoch wie vor drei Wochen. Sie nähert sich damit einem Niveau, das eine Kontaktverfolgung nicht mehr möglich macht.

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