Di, 22. März 2022
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Der Staat erleichtert die Ukraine-Hilfe.
Wer Geld- oder Sachspenden leistet, kann sich ohne großen Aufwand einen Teil über die Steuer zurückholen. Darauf hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalts hingewiesen.
Wer die Menschen aus oder in der Ukraine unterstützt, soll dafür steuerlich entlastet werden. Dafür sind die Regeln durch einen Verwaltungserlaß vereinfacht worden.
Geld zurück vom Staat gibt es nicht nur für direkte Spenden. Auch wer Schlafplätze bereitstellt, kann den Aufwand dafür geltend machen. Das betrifft Privatpersonen, Vereine und auch Firmen. Landesfinanzminister Richter sagte dazu: Wir wollen dass den Geflüchteten schnell und unkompliziert geholfen werden kann.