1.FC Magdeburg

Sachsen-Anhalt erlaubt wieder Großveranstaltungen

Ab Mittwoch gibt es weitere Lockerungen

Sachsen-Anhalt erlaubt wieder Großveranstaltungen mit bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Diese Maßnahme ist Teil der 14. Corona-Verordnung, die am Mittwoch, 14. Juli,in Kraft tritt.

Die neuen Lockerungen gelten vorerst bis zum 5. August.

Werden zu einer Veranstaltung mehr als 5000 Gäste zugelassen, dürfen Stadien oder Hallen bis zur Hälfte ausgelastet sein. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein negatives Testergebnis, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 (an zehn aufeinanderfolgenden Tagen) dürfen Veranstalter die Testpflicht lockern. Das gilt unter anderem für:

  • Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte und Angebote der Mehrgenerationenhäuser
  • Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten
  • Indoor-Spielplätze
  • Saunen und Dampfbäder.

Die gilt allerdings nicht für Veranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern.

Hotelgäste benötigen nur noch beim Einchecken einen negativen Coronatest.

Bei Weiterbildungen oder anderen beruflichen Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern entfällt zudem die Testpflicht.

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