Reiner Haseloff

Sachsen-Anhalt bleibt bei Corona-Kurs

Aber wer soll für Pflichttests bezahlen?

Vor einem Monat hatte sich Sachsen-Anhalt für weitgehende Lockerungen entschieden. Die Menschen erhielten angesichts geringer Corona-Infektionszahlen mehr Eigenverantwortung. Das hat bislang weitgehend geklappt. Wie geht es in der Urlaubszeit weiter?

Sachsen-Anhalt hat bei den Lockerungen der Corona-Beschränkungen aus Sicht der Landesregierung bislang das rechte Maß gefunden. «Das Schrittmaß war richtig dimensioniert», sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Magdeburg. An der aktuellen, bis zum 16. September geltenden siebten Corona-Landesverordnung werde zunächst nichts verändert. Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern habe Sachsen-Anhalt die bundesweit geringsten Infektionszahlen.

Haseloff begrüßte die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass sich Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten in Deutschland testen lassen müssen. «Die Testverpflichtung halten wir für dringend notwendig.» Der Bund müsse nun den Rechtsrahmen dafür schaffen. Haseloff sprach sich dafür aus, dass Menschen, die sich für eine Reise in ein vom Robert Koch-Institut deklariertes Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen entscheiden, auch die Konsequenzen tragen müssen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) bekräftigte: «Wer sehenden Auges in ein Risikogebiet reist, trägt auch das Risiko, dass er bei Rückkehr mit den entsprechenden Kosten belastet wird. Es gibt keinen Grund, das solidarisch umzulegen.»

Haseloff kündigte an, dass das Kabinett am 25. August über die anstehenden Schritte in der nächsten Landesverordnung beraten werde. Es soll dabei etwa um Großveranstaltungen, Theater, Kinos und Sportveranstaltungen mit Publikum gehen, aber auch um wirtschaftliche Aktivitäten und um Klassenfahrten. Sozialstaatssekretärin Beate Bröcker ergänzte, es sei abzuwarten, mit welchen Infektionszahlen Sachsen-Anhalt aus der Urlaubszeit herauskomme.

Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) formulierte Erwartungen an die nächste Eindämmungsverordnung: Es sei misslich, dass es für die Veranstaltungsbranche, Clubs und Diskotheken noch keine Perspektive gebe. Auch über die Prostitution müsse geredet werden, die derzeit komplett abgemeldet sei. In der Gastronomie sind aus Willingmanns Sicht neue Lösungen weg vom Mindestabstand von 1,50 Metern hin zu Trennvorrichtungen wie Plexiglasscheiben denkbar.

Weitgehend positiv entwickelten sich derzeit der Tourismus, weite Teile des Handels und Dienstleistungen sowie die Baubranche. Willingmann wies auf die Ende August auslaufenden Hilfen des Bundes für die Unternehmen hin, die bislang von Lockerungen nicht erfasst seien. Dieses Programm müsse branchenspezifisch fortgesetzt werden - als Beispiel nannte der Wirtschaftsminister die Veranstaltungsbranche.

Mit der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung war den Sachsen-Anhaltern mehr Eigenverantwortung übertragen worden. Das Kontaktverbot wurde nach gut drei Monaten ersetzt durch eine Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Menschen zu treffen. Private Feiern dürfen mit 50 Teilnehmern stattfinden. Professionell organisierte Partys sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Menschen möglich, draußen mit bis zu 1000.

Ab dem 29. August können zu fachkundig organisierten Feiern - wie etwa zu den dann stattfindenden Einschulungen - bis zu 500 Gäste in geschlossene Räume kommen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Oktober verboten. Auch Clubs, Prostitutionsstätten, Volksfeste und große Jahrmärkte bleiben geschlossen.

Grundsätzlich gilt weiter allgemein der Mindestabstand von 1,50 Metern sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen.

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