Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt beschließt neue Coronaverordnung

Maskenpflicht fällt weitestgehend

InSachsen-Anhaltfallen die meisten Corona-Beschränkungen ab Sonntag weg. Das Kabinett hat eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Demnach bleibt die Maskenpflicht nur noch im Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Nahverkehr bestehen.

«Darüber hinaus wird auch in den übrigen Bereichen wie zum Beispiel in Ladengeschäften empfohlen, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen», teilte die Staatskanzlei mit.

Schülerinnen und Schüler sollen sich bis Ostern dreimal pro Woche testen, in der Woche nach den Ferien zweimal. Die neue Verordnung tritt am Sonntag in Kraft, soll bis zum 30. April gelten.

Die Verpflichtung, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt künftig insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Arztpraxen und Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
  • Rettungsdienste,
  • voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Obdachlosenunterkünfte sowie
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Insbesondere in den folgenden Einrichtungen gilt eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher:

  • Krankenhäuser,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
  • voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Schulen bis zum 24. April 2022,
  • Kindertageseinrichtungen,
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen
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