Weihnachtsmarkt

Sachsen-Anhalt beschließt 2G in Innenräumen

Für Weihnachtsmärkte gilt 3G, Präsenzpflicht an Schulen entfällt

Die Landesregierung hat die 15. Eindämmungverordnung beschlossen. Ab Mittwoch wird damit 2G in Innenräumen verpflichtend. Auf Weihnachtsmärkten gelten 3G Zugangsbeschränkungen - der Magdeburger Weihnachtsmarkt z.B. hat für sich aber 2G beschlossen. 2G Plus wird es auch generell in Clubs und Diskothekengeben. Die Maskenpflicht und das Halten vonAbstand sollen weiterhin eingehalten werden, auch mit 2G Plus-Beschränkungen. Für Beschäftigte gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz vom Bund.

Landesweit gelten die 2G-Regeln für:

  • Veranstaltungen ab 50 Personen
  • Innengastronomie
  • organisierter Sportbetrieb
  • Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen
  • Beherbergungen mit Ausnahme von beruflichen Berherbergungen
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und ähnliche touristische Angebote

2G Plus gilt für:

  • Diskotheken, Clubs, Chorbetrieb
  • in allen Bereichen kann das 2G-Plus Modell freiwillig benutzt werden

3G gilt für:

  • Weihnachtsmärkte
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Körpernahe Dienstleistungen: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Massagestudios

Schule:

  • Die Präsenzpflicht an Schulen wird ab Donnerstag, 25. November 2021aufgehoben
  • ab Montag, 29. November 2021,bis auf weiteres eine Testpflicht an jedem Unterrichtstag
  • Letzter Schultag in Sachsen-Anhalt in diesem Kalenderjahr ist demnach der 17. Dezember 2021

Landkreise und kreisfreie Städte können Kontakte weiter einschränken.

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