Ab dem 4. März gilt die neue Coronaverordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit folgenden Neuerungen:
- 3G in Gastronomie und Hotels: Das 2G Modell wird durch das 3G Modell ersetzt.
- Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen können 60 % der Kapazität auslasten. Allerdings maximal 6.000 Personen.
- Großveranstaltungen im freien, mit 75 % Auslastung und maximal25.000 Personen
- Bei Großveranstaltungen gilt weiterhin das 2G-Plus Prinzip
- Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Plus-Modell öffnen
- Organisierter Sportbetrieb ist mit 3G-Modell möglich
- Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung
- Ab 07. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht