3G-Regel

Sachsen-Anhalt und Corona: Lockerungen ab 04. März

Neue Verordnung tritt in Kraft

Ab dem 4. März gilt die neue Coronaverordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit folgenden Neuerungen:

  • 3G in Gastronomie und Hotels: Das 2G Modell wird durch das 3G Modell ersetzt.
  • Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen können 60 % der Kapazität auslasten. Allerdings maximal 6.000 Personen.
  • Großveranstaltungen im freien, mit 75 % Auslastung und maximal25.000 Personen
  • Bei Großveranstaltungen gilt weiterhin das 2G-Plus Prinzip
  • Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Plus-Modell öffnen
  • Organisierter Sportbetrieb ist mit 3G-Modell möglich
  • Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung
  • Ab 07. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht
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