Die Zahl der Waffen in Privatbesitz in Sachsen-Anhalt ist gestiegen. Ende Juli dieses Jahres waren knapp 125 700 Waffen und Waffenteile registriert, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Ende 2014 handelte es sich noch um rund 117 700 Objekte. In Deutschland können Menschen den Angaben nach bestimmte Waffen mit einer entsprechenden Erlaubnis legal erwerben und privat besitzen. Diese sind im sogenannten Nationalen Waffenregister gespeichert.
Nach Ministeriumsangaben sind sogenannte vollautomatische Waffen, die nach der Abgabe eines Schusses erneut schussbereit sind und mehrere Schüsse abgeben können, grundsätzlich verboten. Mit einer entsprechenden Erlaubnis dürfen Menschen halbautomatische Waffen besitzen, aus denen durch die einmalige Betätigung des Abzuges jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann.
Zuletzt waren in Sachsen-Anhalt mehr als 6000 halbautomatische Lang-Schusswaffen registriert - und damit etwa doppelt so viele wie noch vor fünf Jahren. Zudem besaßen die Sachsen-Anhalter zuletzt rund 23 800 halbautomatische Kurz-Schusswaffen. Das waren rund 10 000 mehr als Ende 2014.
Der Umgang mit Waffen und Munition ist den Angaben nach im sogenannten Waffengesetz geregelt. Laut Bundeskriminalamt fallen unter die verbotenen, vollautomatischen Schusswaffen unter anderem Kriegswaffen oder Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen wie etwa Taschenlampenpistolen. Aber auch Wurfsterne, Totschläger und andere Gegenstände sind in Deutschland verboten.
Eine Erlaubnis für eine Waffe kann nach Angaben des Innenministeriums mit einem Waffenschein oder einer Waffenbesitzkarte erworben werden. «Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen», sagte ein Ministeriumssprecher. Der Kleine Waffenschein berechtige zum Führen von erlaubnisfreien Schusswaffen. Dazu gehörten etwa Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese sind nicht in den Zahlen zu den erlaubnispflichtigen Waffen inbegriffen.