Eine für Montag geplante Gerichtsverhandlung gegen einenRichterwegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung ist kurzfristig abgesagt worden. Der Mann habe den Strafbefehl und die darin enthaltene Strafe doch noch akzeptiert, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts in Halle am Montag mit. Der am Sozialgericht tätigeRichterhatte zunächst gegen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen je 150 Euro Einspruch eingelegt. Warum er den Einspruch nun zurücknahm, ist unklar.
Der 1965 geboreneRichtersoll durch Urkundenfälschung bereits im Januar 2021 gegen das Coronavirus geimpft worden sein, hieß es in einer Mitteilung des Amtsgerichts. Er habe eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung bestätigte. «Dadurch habe er erreicht, dass er geimpft worden sei, obwohl er darauf nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe», hieß es in der Mitteilung weiter.
Das Schreiben habe den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen. Dazu sei derRichteraber nicht befugt gewesen. Außerdem hieß es in der vermeintlichen Urkunde, dass der Angeklagte Begutachtungen und Ortstermine in Pflegeheimen durchführe. Termine in Pflegeeinrichtungen habe der Angeklagte allerdings in den zwei vorangegangenen Jahren nicht gehabt. Gegenstand des strafrechtlichen Vorwurfs war laut Amtsgericht die Urkundenfälschung, die Impfung selbst ist nicht strafbar.
Ob demRichterdienstrechtliche Konsequenzen drohen sei noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei jedoch ein Disziplinarverfahren gegen ihn offen.