Das Urteil im Köthen-Prozess soll vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Zwei junge Männer, die für den Tod eines 22-Jährigen in Köthen unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden sind, akzeptieren ihre Strafe nicht. Sie haben Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau am Montag sagte. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hätten auf Rechtsmittel verzichtet.
Am 17. Mai hatte das Landgericht die beiden 17 und 19 Jahre alten Afghanen zu Jugendstrafen von einem Jahr und fünf Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Bei dem Älteren wurde eine andere Straftat mit einbezogen. Er muss zudem wegen seiner Alkoholabhängigkeit in eine Entzugsanstalt.
Die Männer haben nach Überzeugung des Gerichts den herzkranken 22-Jährigen im September 2018 zunächst geschubst und den am Boden Liegenden dann getreten. Als Todesursache stellten Rechtsmediziner einen plötzlichen Herztod fest.