Revision gegen lebenslange Haft wegen Mordes

Afghane fechtet Entscheidung des Landgerichts Halle an

Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Afghane hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher am Freitag, 24. Januar 2020. Nun geht der Fall an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

DieRichter in Hallesehen es als erwiesen an, dass der 29-Jährige vorigen Sommer seine Verlobte aus Eifersucht und gekänktem Ehrgefühl umgebracht hatte, weil die 18-Jährige ihn nicht heiraten und vermutlich von ihm trennen wollte. Die junge Afghanin war nach 34 Stich- und Schnittverletzungen gestorben.

Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängten lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.

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