Am 26. September wählen wir einen neuen Bundestag. Dabei hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme, was ist der Unterschied?
Der Stimmzettel ist ja in zwei Hälften eingeteilt: links findet Ihr die Liste mit den Direktkandidaten aus Eurem jeweiligen Wahlkreis. Auf der rechten Seite steht die Landesliste der Parteien und Wählervereinigungen, die zur Bundestagswahl zugelassen sind.
Ihr solltet auf beiden Seiten je ein Kreuz machen, Ihr müßt aber nicht.
Dabei kann sich die Wahlentscheidung auf der linken Seite, das ist die sogenannte Erststimme durchaus von der auf der rechten Seite, der Zweitstimme, unterscheiden.
Also z.B. Ihr wählt links den Kandidaten der Partei X, weil sich Euch der- oder diejenige persönlich überzeugt und rechts gebt Ihr der Partei Y Eure Stimme, weil Ihr die gerne im neuen Bundestag haben wollt.
Die Zweitstimme hat dabei mehr Gewicht. Die Sitzverteilung im neuen Bundestag entspricht den Anteilen der Zweitstimme, die eine Partei bekommen hat.
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