Grabungen in Quedlinburg

Quedlinburg: Gefesselte Skelette in Knochengrube entdeckt

Ausgrabungen bringen rätselhafte Funde ans Licht

Archäologen haben auf einer ehemaligen Richtstätte beiQuedlinburg(Landkreis Harz) zum Teil gefesselte Skelette und drei große Knochengruben entdeckt. «Bislang wurden drei Skelette freigelegt», sagte Archäologin Marita Genesis vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie der Deutschen Presse-Agentur. «Bei einem Skelett waren die Arme gefesselt, ein Indiz für eine Hinrichtung.»

Skelette aus dem 18. Jahrhundert

Die anderen beiden Skelette lagen über Kreuz exakt mit ihren Wirbelsäulen übereinander, dazwischen war sehr wenig Erde. Das obere Individuum lag in west-östlicher Ausrichtung, das untere Skelett in Nord-Süd-Richtung. «Das ist etwas besonderes und sehr rätselhaft», sagte Genesis. «Die weiteren Untersuchungen werden zeigen, ob beide zeitgleich in die Grabgrube kamen. Aufgrund von Keramikscherben steht fest, dass das obere Skelett aus dem 18. Jahrhundert stammt.»

Galgen wurde mehrfach erneuert

Die Grabungsfläche umfasst rund 140 Quadratmeter. Bislang wurden Reste von vier steinernen Punktfundamenten freigelegt. Der Galgen sei mehrfach und in regelmäßigen Abständen in mehreren Jahrzehnten erneuert worden, sagte Genesis. «Die Galgenanlage aus drei Pfosten konnte vier bis sieben Meter lang sein, so dass gleichzeitig mehrere Verurteilte gehängt werden konnten.»

Drei große Knochengruben freigelegt

Etwa fünf Meter von den Bestattungen entfernt wurden drei große Knochengruben freigelegt. «Darin lagen verschiedene Knochenfragmente von einer bislang unbekannten Anzahl von Individuen», sagte die Archäologin. «Der Scharfrichter musste in gewissen Abständen aufräumen und warf die verwesten Körperteile vom Galgen einfach in die Knochengrube. Knochengruben mit so vielen Individuen sind schon auffallend. Bislang wurden sechs bis neun Individuen in den Gruben lokalisiert. Aber wir sind erst im oberen Bereich, möglich, dass da noch mehr kommt.»

Gehängte durften nicht auf Friedhof bestattet werden

Die zum Tode Verurteilten durften nicht auf dem Friedhof in geweihter Erde bestattet werden. Ihre sterblichen Überreste wurden unter dem Galgen verscharrt.

Die Todesstrafe wurde inQuedlinburgbis 1809 öffentlich vollzogen, um die Menschen von schweren Straftaten abzuschrecken.

Seite teilen