Di, 4. Februar 2014
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Im Prozess um das Wettbewerbsverfahren um das geplante Leipziger Einheitsdenkmal haben die Architekten des ursprünglichen Siegerentwurfes heute in Teilen recht bekommen.
Die Richter am Oberlandesgericht in Dresden bemängelten unter anderem die intransparenten Bewertungskriterien und die Jurybesetzung.
Nachdem eigentlich schon ein Siegerentwurf feststand, hatte die Stadt eine zweite Jurybewertung angesetzt, nach der die Favoriten plötzlich auf Rang 3 rutschten.
Urteilsverkündung ist am 25. Februar.