Zum Auftakt des Prozesses nach tödlichen Schüssen auf einer Straße in Quedlinburg im Harz hat der Beschuldigte am Montag, 5. Juli 2021 geschwiegen. Der 49-jährige Deutsche muss sich in dem Sicherungsverfahren im Landgericht Magdeburg wegen Mordes verantworten, ist aber womöglich wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Er soll am 31. August 2020 einen ihm bekannten 73-Jährigen in den frühen Abendstunden aufgelauert und ihn mehrmals mit einer Pistole in den Rücken geschossen haben.
Nach Angaben eines Gutachters hat der Beschuldigte ihm gegenüber die Tat bestritten. Vor Gericht machte er zum Auftakt des Verfahrens weder Angaben zu den Tatvorwürfen noch zu seiner Person. Werden ihm Tat und Schuldunfähigkeit nachgewiesen, kommt laut Gericht eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage. In einer solchen Einrichtung befinde sich der Angeklagte zurzeit, hieß es.