Mo, 23. November 2020
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Verkehrswidrig parkende Autos grundsätzlich abschleppen zu lassen ist nicht rechtens. Das hat jetzt die Landesdirektion Sachsen festgestellt und einen Beschluss desStadtratesin Leipzig gekippt.
Der wollte das Ordnungsamt ermächtigen, künftig Fahrzeuge zumBeispielauf Gleisanlagen, an Bushaltestellen, auf Radfahrstreifen oder Fußgängerübergängen prinzipiell abschleppen lassen, also ohne vorher nochmal genauer hinzuschauen.Oberbürgermeister Jung hatte damit Bauschmerzen und den Beschluss von der Landesdirektion prüfen lassen, die seinen Widerspruch als gerechtfertigt ansah.
Das Abschleppen von Fahrzeugen bleibt auch in Leipzig damit weiter eine abzuwägende Einzelfallentscheidung.