Auch in den kommenden Wochen gelten weiterhin strengere Regeln für unangemeldete Proteste in Magdeburg.
Die Polizeiinspektion Magdeburg, die auch die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt ist, hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Darin ist geregelt, dass zwischen den Teilnehmern von nicht angezeigten Versammlungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Außerdem dürfen die Proteste ausschließlich ortsfest stattfinden. Demozüge durch die Straßen sind also nach wie vor untersagt.
Seit Wochen gehen in Sachsen-Anhalt Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße.
Zuletzt waren die Proteste in Magdeburg nicht angemeldet. Eine Versammlung gilt als angemeldet, wenn sie mindestens 48 Stunden vorher den Behörden angezeigt wird.
Bei den Demos kam es unter anderem auch zu Zusammenstößen zwischen Teilnehmern und Einsatzkräften.
Die Polizei hatte daher schon in der letzten Dezemberwoche eine inhaltlich gleiche Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese trat mit Ablauf des 10. Januar außer Kraft.