Videoüberwachung in Möser

Polizei installiert Überwachungskameras in Möser

Um Wohnungseinbrüche aufzuklären oder zu verhindern, hat die Polizei in Möser bei Burg zwei Überwachungskameras installiert. Sie stehen im Bereich des Schermener Wegs. Die Polizei vermutet, dass Diebe über die A2 oder die B1 nach Möser kommen, ihre Autos in Randgebieten abstellen und dann zu Fuß auf Beutezug gehen. In der Vergangenheit gab es hier öfter Einbrüche in Einfamilienhäuser. Weitere Informationen der Polizei: Die Videoüberwachung erfolgt auf der Grundlage des § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Hierbei handelt es sich um Orte, an denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben oder sich Straftäter verbergen. Die Bildaufnahmen werden zukünftig in das Polizeirevier Jerichower Land übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich Übersichtsaufnahmen gefertigt und aufgezeichnet werden. Personen können so zunächst nicht identifiziert werden. Nur im konkreten Einzelfall, nämlich bei Verdacht der Begehung von Straftaten oder einer sonstigen Gefahrensituation, wird durch die Zoomfunktion eine Bildvergrößerung erreicht, die eine Identifizierung von Personen möglich macht. Das aufgezeichnete Bildmaterial wird 72 Stunden nach der Erhebung selbsttätig durch Überspielen wieder gelöscht, sofern die Daten nicht für die Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Auf die Videoüberwachung wird mit entsprechender Beschilderung hingewiesen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen aus Wohn- und Nebenräumen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen erfolgen. Aufgrund der Besonderheiten, dass die Ortschaft Möser in der Mehrzahl mit Einfamilienhäuser bebaut ist, gehen die Täter von vielen „lohnenswerten Objekten“ aus und erwarten neben Bargeld materiell hochwertiges Diebesgut, welches sich schnell und unkompliziert wieder veräußern lässt. Zur Verhinderung sowie Aufklärung der Wohnungseinbruchsdiebstähle und anderer Straftaten wie auch zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens, ist die Durchführung der Videoüberwachung im Schermener Weg geboten und zunächst auf sechs Monate beschränkt.
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