Pkw-Maut beschlossen

BundesverkehrsministerAlexander Dobrindt hat lange auf diesen Tag hingearbeitet. In einem zweiten Anlauf wurde am Freitagvormittag die Pkw-Maut beschlossen.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte im Vorfeld seiner Fraktion empfohlen, das viel diskutierte Gesetzespaket der CSU zu unterstützen, obwohl dies „kein Herzensanliegen“ der Sozialdemokraten sei.

Erst im Dezember 2016 konnte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nach langem Streit mit der EU-Kommission einen geänderten Gesetztesentwurf erfolgreich einbringen.

Dobrindt bezeichnet die Pkw-Maut als „fair, sinnvoll und gerecht“. Mit den Einnahmen soll ein entscheidender Beitrag zur dauerhaften Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur geleistet werden.

Die Abstimmung am Freitag im Bundestag soll vor allem auch die Preise für Fahrer aus dem Ausland konkretisieren. Das ist insofern wichtig, da deutsche Staatsbürger mit abgasarmen Euro-6-Autos als Ausgleich für Mautzahlungen um insgesamt 100 Millionen Euro in der Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Genaue Zahlen wurden aktuell noch nicht genannt.

Die Maut soll ab 2019 in Kraft treten.


Die wichtigsten Punkte des Gesetzes

Straßennetz:

Inländer sollen für Autobahnen und auch für Bundestraßen zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland zahlen nur auf den Autobahnen.

Mautpreise für Inländer:

Je nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors müssen inländische Autofahrer eine Jahresmaut bezahlen, die vom Konto abgebucht wird. Im Schnitt kostet die Maut 67 Euro und maximal 130 Euro. Diesel sind teurer als Benziner.

Mautpreise für Ausländer:

Neben der Jahresmaut wird es auch Kurzzeittarife geben, zum Beispiel die 10-Tages-Maut für 2,50 -25 Euro oder die 2-Monats-Maut. Diese wird 7 – 50 Euro kosten. Beide Tarife richten sich ebenfalls nach der Umweltfreundlichkeit.

Besonders Fahrzeuge:

Auch Wohnmobile, Motorräder und Elektrofahrzeuge müssen die Maut zahlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge von Behinderten und Krankenwagen.

Kontrolle:

Mautzahler sollen über ihr Nummernschild erkennbar sein. Kontrolliert wird durch Stichproben mit einem elektronischen Kennzeichen-.Abgleich. Die Daten sollen nur kurzfristig gespeichert werden.

Strafen:

Wer keine Maut zahlt muss Strafe zahlen. Genaue Strafen stehen noch nicht fest. Strafzahlungen werden auch im Ausland eingetrieben.

Rückzahlungen:

Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf einer Autobahn unterwegs waren, können Ihre Maut-Gebühr wiederbekommen. Das könnte durch ein Fahrtenbuch realisiert werden.

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