Am Wochenende findet in Magdeburg das Offline-Shopping Festival statt. Allerdings dürfen am Sonntag nicht wie geplant die Läden in der Innenstadt öffnen. Die Gewerkschaft ver.di hatte Einspruch gegen die Sondergenehmigung eingelegt und Recht bekommen.
ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago sagt, die Klage wäre eine prinzipielle Entscheidung gegen die Sonntagsöffnungen und beruhe nicht unbedingt auf einem Beschwerden-Sturm von Arbeitnehmern.
Dass das Verfahren so spät eröffnet wurde liegt laut ver.di daran, dass die Sondergenehmigung für die Sonntags-Öffnung erst kurzfristig vom Landesverwaltungsamt erteilt wurde, danach sei sofort Klage eingereicht worden.
Das Land wird nicht weiter vor Gericht gehen. Im Umkehrschluss darf am Sonntag in Magdeburg nur die Gastronomie öffnen. Läden ist dies nun wieder gesetzlich untersagt.Für die Initatoren des Offline Shopping Festivals ist das Urteil nicht nachvollziehbar.Zur Stunde beraten die Veranstalter über das weitere Vorgehen.
In der Magdeburger Innenstadt sollten am kommenden Samstag und Sonntag die Geschäfte öffnen - auch unter Verweis auf die Zunahme des Online-Handels. Geplant sind Musik, Modeschauen und Märkte sowie kulturelle Liveacts. Trotz geschlossener Läden würden Bühnen und Märkte wie geplant bespielt, sagte eine Sprecherin der Organisatoren. Die Gastronomie dürfe öffnen, ausgewählte Händler könnten sich und ihre Produkte auf den Bühnen präsentieren.