Öffentlichkeitsfahndung nach Unterschlagung einer Handtasche

Die Magdeburger Polizei fahndet öffentlich nach Unterschlagung einer Handtasche (siehe Bild). Sie steht im Verdacht am Montag, den 4. Juni 2018 in einem Geschäft die Handtasche einer Kundin unterschlagen zu haben. Diese hatte ihre Handtasche zwischen 14:30 – 15:00 Uhr in einem Geschäft in der Albert-Vater-Straße verloren. Als sie wieder in den Markt zurückkehrte, konnte die Tasche nicht mehr aufgefunden werden. Allerdings war dem Personal eine Frau aufgefallen, die angab, dass sie eine Tasche gefunden habe, dann aber mit der Tasche den Markt verließ. In der Handtasche befand sich Bargeld im unteren vierstelligen Bereich sowie persönliche Gegenstände und Dokumente der Geschädigten. Gegen die bislang unbekannte Frau ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung eingeleitet worden. Gesucht werden Personen, die Hinweise zu der gesuchten Frau geben können. Diese werden gebeten, sich im Polizeirevier Magdeburg unter der Telefonnummer 0391/546-3292 zu melden. (BM) Informationen der Polizei zum Bild: „Die (...) personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist diese aus polizeilicher Sicht entbehrlich, teilt das die Polizei unverzüglich schriftlich mit. (...) Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist dann umgehend zu beenden.“
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