Oberverwaltungsgericht entscheidet

Gimritzer Damm in Halle kann gebaut werden

Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt darf der Gimritzer Damm, der Halle-Neustadt vor Hochwasser schützen soll, gebaut werden. Mehrere Grundstückseigentümer hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt und einen Baustopp erreichen wollen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Sie hätten befürchtet, dass die geplante Erhöhung des Gimritzer Damms die Hochwassergefahr für ihre Grundstücke auf der gegenüberliegenden Seite der Saale erhöhe. Sie verwiesen auf die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013, als der Gimritzer Damm mit Sandsäcken gesichert und gleichzeitig ihr Wohngebiet überschwemmt wurde.

Das Gericht entschied nun, dass das öffentliche Interesse, den Planfeststellungsbeschluss umzusetzen, gegenüber dem Interesse der Antragsteller an einem Baustopp überwiege. Die Neuerrichtung der Hochwasserschutzanlage führe nicht zu einer erheblichen und dauerhaften sowie nicht ausgleichbaren Erhöhung der Hochwasserrisiken. Vielmehr werde insgesamt die Hochwassergefahr verringert, insbesondere für den Stadtteil Halle-Neustadt.

Das Oberverwaltungsgericht sieht in den Planungen für den Gimritzer Damm aber auch einen Fehler:Die Belange der Bewohner östlich der Saale seien im Planfeststellungsbeschluss nur unzureichend erfasst worden. Dieser enthalte daher keine hinreichenden Überlegungen zu Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen. Dieser Fehler rechtfertige aber nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern allenfalls eine Ergänzung.

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