Oberbürgermeister der Stadt Zeitz - wäredas was als berufliche Herausforderung?
Wer Lust und vor allem die Fähigkeiten dazu hat, kann sich jetzt bewerben, die Wahl ist für den 5. März angesetzt. Zeitit für eine offizielle Bewerbung als möglicher Kandidat oder Kandidatin ist bis zum 6. Februar. Amtsinhaber Christian Thieme wird zur Wiederwahl antreten.
Information zur Bürgermeisterwahl:
Die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Wählbar zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, darf aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben.
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Aussagefähige Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort „Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister" an folgende Anschrift zu richten: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiterin, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung und endet am 06. Februar 2023 um 18.00 Uhr. Die Bewerbungsunterlagen müssen zwingend in der oben genannten Frist bei der Stadtwahlleiterin eingegangen sein. Die Unterlagen können auch persönlich bei der Wahlleiterin bzw. im Wahlbüro abgegeben werden. Die vollständigeStellenausschreibung ist unterhttps://www.zeitz.de/Rathaus-und- Service/Aktuelles/Bekanntmachungen/zu finden. Die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz findet am Sonntag, den 05. März 2023 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Fällt auf keine(n) der Bewerberinnen / Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Sollte diese notwendig werden, so wird sie am Sonntag, den 26. März 2023 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt.