Oberbürgermeister klagt auf Sitz im Kreistag 

Heute Urteil möglich

Dürfen hauptamtliche Bürgermeister niedersächsischer Städte gleichzeitig im Kreistag sitzen? Mit der Frage befassen sich am Dienstag (11.30 Uhr) die Richter des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Ein Urteil werde wahrscheinlich noch im Laufe des Tages fallen, sagte eine Gerichtssprecherin.

In Lüneburg setzt Goslars Oberbürgermeister Oliver Junk (CDU)seinen juristischen Kampf um einen Sitz im Kreistag des Landkreises Goslar fort. Er hatte bei der Kommunalwahl 2016 ein Mandat errungen, aber die Wahlleitung verwehrte ihm einen Sitz. Sie verwies auf das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Demnach dürften hauptamtliche Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden nicht Abgeordnete des Kreistages sein.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies 2018 eine Klage Junks zurück. Die Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, befanden die Richter. Interessenkonflikte zwischen Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat sollten so verhindert werden. Junk hält die Regelung für verfassungswidrig, sie sei eine ungerechtfertigte Einschränkung seines passiven Wahlrechts.

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