Düsseldorf: Zahlreiche Fußgänger laufen durch die weihnachtlich geschmückte Innenstadt.

Rolle rückwärts in NRW

Land verschärft Regeln jetzt für alle Geschäfte

Erst kam die Meldung, dass ein Gericht die Reglungen des Landes kippte - dann reagierte Nordrhein-Westfalen. Das Landhat nun die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. Auch für sie gilt künftig - wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte - die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einemKunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.

Mit dem Schritt reagierte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, dass heute Mittag alle Kundenbegrenzungen im Einzelhandel und auch die Pflicht zur Terminvereinbarung außer Kraft gesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Gericht: Land "überschreitet seinen Spielraum"

Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen - betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten aber nicht. Eine Filiale der ElektronikketteMediaMarkt hatte geklagt. Das Land reagierte innerhalb von wenigen Stunden auf die Entscheidung der Richter und schärfte seine Corona-Verordnung nach.

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