Niedersachsen: Obergrenze bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gekippt

Grenze von 500 Menschen sei nicht mehr angemessen

Die coronabedingte Begrenzung bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gekippt worden.

Die Festlegung dieser Grenze von 500 Menschen sei für sehr große Veranstaltungsorte, wie etwa Fußballstadien, nicht mehr angemessen, teilte das Gericht am Freitag mit.

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