Niedersachsen lockert Stallpflicht für Geflügel

Niedersachsen lockert, ab Mittwoch, 15. Februar 2017, die Stallpflicht für Geflügel, vor allem im Osten Niedersachsens, also zum Beispiel in Braunschweig, in Wolfsburg und im Landkreis Gifhorn. Nur in Ausnahmefällen müssen die Tiere im Stall bleiben, etwa an Seen, wo Wildvögel rasten, die die Vogelgrippe übertragen könnten. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) warnte jedoch vor einer Lockerung der Regeln. So massiv und langwierig wie in diesem Jahr sei die Vogelgrippe noch nie gewesen, sagte Schmidt. Vor allem Freilandbetriebe geraten durch die Regel wirtschaftlich unter Druck, weil sie Eier von Hennen, die länger als zwölf Wochen im Stall gehalten werden, nicht mehr als Freilandware verkaufen dürfen. Der Preisunterschied zwischen Freilandware und Bodenhaltung liegt nach Angaben des Landesverbandes Geflügelwirtschaft bei 4 Cent pro Ei. Niedersachsen ist von der Geflügelpest stark betroffen. Von November 2016 bis Ende Januar 2017 wurden bisher insgesamt über 400 000 Puten, Hühner und Enten getötet, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Grünen mitteilte. Rund 116 000 Tiere wurden vorsorglich ohne positiven Befund auf den Erreger H5N8 getötet. Bundesweit wurden in dem Zeitraum über 600 000 Tiere getötet. In Sachsen-Anhalt dürfen Hühner, Gänse und Enten wegen der Vogelgrippe weiterhin nicht ins Freie. Laut Agrarministerium wird die Stallpflicht hier erst aufgehoben, wenn einige Wochen lang keine neuen Tiere mit dem Erreger gefunden werden. In Sachsen und Thüringen gilt dasselbe.
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