Neuinfektionen im Land bleiben gering

Keine weiteren Infizierten nach Fall in Harzer Kita

In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus weiter sehr gering. Von Donnerstag- bis Freitagvormittag wurden nach Angaben des Sozialministeriums in Magdeburg zwei neue Fälle erfasst. Sie seien jeweils aus dem Burgenlandkreis und dem Jerichower Land gemeldet worden. Landesweit sind damit bisher insgesamt 1909 Fälle registriert. 61 nachweislich Infizierte sind bislang gestorben.

Fälle in Halberstädter Kita

In einer Kita in Halberstadt hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Infektion eines Kindes niemand mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert. Die Befunde aller mehr als 80 Tests vom Freitagvormittag seien negativ, sagte der Sprecher des Landkreises Harz, Manuel Slawig, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Die Test waren nötig geworden, weil der Ehepartner und das Kind einer schon als infiziert bekannten Person sich ebenfalls angesteckt haben. Das Kind hatte bis Mittwoch die Halberstädter Kita besucht.

Am Freitag war vom Landkreis mitgeteilt worden, dass für 61 Kinder, 54 Erziehungsberechtigte und 11 Angehörige des Kita-Personals eine Quarantäne bis zum 18. Juli verhängt worden sei. Inwieweit diese jetzt weiter Bestand hat, blieb am Sonntag zunächst unklar. Slawig zufolge müsse das erst besprochen und dann kommuniziert werden.

Magdeburger Schüler und Lehrer in Quarantäne

Erst am Donnerstag hatte die Stadt Magdeburg für rund 100 Schülerinnen und Schüler sowie mehrere Lehrer eines Gymnasiums eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Bei einem Lehrer war das Coronavirus festgestellt worden. Gegen Mittag meldete zusätzlich auch der Landkreis Mansfeld-Südharz fünf neue positiv getestete Personen. Sie alle hätten Kontakt zu einem Infizierten aus einem anderen Landkreis gehabt.

Am Freitag rief die Stadt Halle noch einmal zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf. Es sei die zentrale Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Gesetzlich vorgeschrieben sei die Bedeckung in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem solle sie überall dort getragen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne.

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