Der Umgang mit Bürgerdaten in den Meldeämtern ist vom 1. November an neu geregelt.
Ihren Einzug in eine Wohnung müssen sich Bürger wieder vom Vermieter bestätigen lassen. Eine solche Regelung war 2002 abgeschafft worden. Danach kam es laut Bundesinnenministerium aber zu mehr "Scheinamledungen". Menschen hätten sich unter einer Anschrift angemeldet, ohne dort wirklich zu wohnen - mit dem Ziel, die Adressdatenfür Straftaten zu nutzen, etwa bei Betrugsfällen rund um Kontoeröffnungen oder Internetkäufe. Zudem wird damit der Sozialversicherungsbetrug erschwert.
Außerdem dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Bürger können entweder generell die Zustimmung bei der Meldebehörde erklären, oder das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt das Okay bei den Betroffenen ein. Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig. Wer Melderegisterauskünfte beantragt, muss den Zweck der Anfrage angeben und darf die Daten auch nur dafür nutzen.