Neues Datenschutzgesetz ist keine Überraschung

Viele Firmen sind zurzeit in Aufruhr. Schuld ist die Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Dabei ist die Verordnung schon seit zwei Jahren in Kraft.

Seitdem sollen personenbezogene Daten EU-weit vereinheitlicht werden – vor allem, um sicherzustellen, dass der freie Datenverkehr innerhalb der EU gewährleistet werden kann. Die DSGVO löst eine Richtlinie ab, die schon seit 1995 besteht. Die meisten Regelungen bleiben dabei aberbestehen.

Neu sind die Grundsätze der Verarbeitung von Daten, die die DSGVO in Artikel 5 festschreibt:

  • Rechtmäßigkeit und Transparenz
  • Verarbeitung der Daten nur für festgelegte und legitime Zwecke
  • Datenminimierung: nur so viel Daten aufnehmen, wie man auch wirklich braucht
  • Richtigkeit der Daten
  • Speicherbegrenzung: Daten nur so lange speichern, wie es unbedingt nötig ist
  • Vertraulichkeit und Schutz vor unrechtmäßiger Verarbeitung

Ab Ende Mai gelten diese Grundsätze dann EU-weit. Unternehmen, die diese Verordnung nicht umsetzen, könnten dann zur Kasse gebeten werden.

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