Neuerungen der Straßenverkehrsordnung

Neue Regeln ab heute!

Für Autofahrer gelten ab Dienstag, 28. April 2020 einige neue Regeln und es gibt auch höhereStrafen. Es treten ein paar Neuerungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Den genauen Text der neuen Novelle könnt Ihr im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) nachlesen.

Grundsätzlich überwachen und verfolgen die Länder Verkehrsverstöße. Das heißt, die Ordnungsämter und Polizeien entscheiden selbst darüber, in welche Form sie überwachen.

Fahrverbot schon ab 21 km/h zu viel

Innerortsdrohen Rasern künftig80 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot,wenn sie21 km/hschneller sindals erlaubt. Bisher galt das bei 31 km/h.

Außerorts geht es bei 26 km/h drüber los. Egal ob Wiederholungstäter oder nicht. Zuvor galt das einmonatigeFahrverbotnur, wenn dies innerhalb eines Jahres bereits die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h war oder für denjenigen, der 41 km/h zu schnell unterwegs war.

Strafen für zu schnellesFahren (gültig ab 28.04.2020)

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkte/FahrverbotBußgeldPunkte/Fahrverbot
innerortsaußerorts
bis 10 km/h zu schnell30 Euro20 Euro
11 - 155040
16 - 207060
21 - 25801 Punkt + 1 Monat701 Punkt
26 - 301001 Punkt + 1 Monat801 Punkt + 1 Monat
31 - 401602 Punkte + 1 Monat1201 Punkt + 1 Monat
41 - 502002 Punkte + 1 Monat1602 Punkte + 1 Monat
51 - 602802 Punkte + 2 Monate2402 Punkte + 1 Monat
61 - 704802 Punkte + 3 Monate4402 Punkte + 2 Monate
über 706802 Punkte + 3 Monate6002 Punkte + 3 Monate


Abstand bei Radfahrern

Es geht zudem bei den neuen Regel um den Schutz von Fahrradfahrern. Wer mit dem Auto ein Rad überholt, der muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts sind 2Meter - bisher war lediglich nur ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.Abstand zu Radfahrern
Abstand zu Radfahrern

Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird zudem klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

Falsches Parken

Parken auf Geh- und Radwegen kostetnun 55 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer - bis 100 Euro - und bringt einen Punkt.

Das Bußgeld für Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde ebenfalls auf 55 Euro erhöht. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung gilt auch hier,es wird teurer - und zwarbis 110 Euro, auch hier droht ein Punkt.

Missachtung Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen 200 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Wer im Stau unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, der zahlt bis zu 320 Euro Strafe, bekommt einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Bußgeld beim Abbiegen

Für rechts-Abbiegende LKW mit mehr als 3,5 Tonnen gilt künftig innerorts Schrittgeschwindigkeit,d.h. max. 4 bis 11 km/h. Wer sich nicht dran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt.

Auto-Posing wird geahndet

Auch das sogenannte Auto-Posingkann wirksam geahndet werden: Durch dieStVO-Novelle wird die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Verbotene Blitzer-Apps

In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahr nicht verwendet werden dürfen. Das galt zwar schon vorher, wird aber jetzt nochmal deutlich klargestellt.

Kritik am neuen Bußgeldkatalog

Geschwindigkeitsverstöße würden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt – unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung, sagt ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der dpa. FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuenBußgeldkatalogfehle es «teilweise an Maß und Mitte».

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