Für Familien gibt es Entwarnung. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.
Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.
Ämter und Behörden informieren zudem auf verschiedenen Wegen betroffene Eltern über die Umstellung auf ID- Nummern beim Bezug von Kindergeld.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010)während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Wer ab Januar 2016 Kindergeld erhalten will, muss bei der Familienkasse in Zukunft auch die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Die Steuer-ID der Eltern reicht nicht mehr aus.
Diese Regelung gilt nicht nur für Neugeborene - das Geburtsjahr ist unabhängig.
Seit 2008 bekommen Neugeborene automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen. Die Familienkasse will mit dieser neuen Regelung doppelte Auszahlungen verhindern.
Experten raten, das Gespräch mit den Familienämtern und Beratungsstellen zu suchen und beizeiten die ID nachzureichen.