Organspenden: Es bleibt alles beim Alten!

Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab

Der Bundestag hatüber mögliche neue Regeln für Organspenden in Deutschland entschieden: Es gab keineMehrheit für den Vorschlag von Minister Jens Spahn.Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.Bei der Abstimmung gabes keine Fraktionsvorgaben. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, 3 enthielten sich.

Der Bundestag hat einer moderaten Reform zugestimmt. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Sie folgten damit dem Vorschlag einer Gruppe unter Leistung von Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen). 432 Abgeordnete stimmten mit JA.

Abgelehnt: Gesetzentwurf mit Widerspruchslösung

Eine Gruppe von Abgeordneten umBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)und denSPD-Gesundheitsexperten Prof. Dr. Karl Lauterbachstrebte mit ihrem Entwurf eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung an. Danach hätte jederBürger als möglicher Organspender gegolten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt gewesen wäre, wäe die Organentnahme zulässig gewesen. Die Bürger sollten die Möglichkeit bekommen, ihre Erklärung zur Organspende in einOnline-Register einzutragen.Aber das ist ja nun vom Tisch.

Angenommen: Gesetzentwurf mit Zustimmungslösung

Eine zweite Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-VorsitzendeAnnalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)strebte mit ihrem Entwurf eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. Auch hier soll den Bürgern über einOnline-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner war vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das Register ermutigen sollen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag eine Vertrauenslösung für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betrauen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen.

Gemeinsames Ziel aller Vorstöße war, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organsspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben - vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen.

Annalena Baerbock
16.01.2020, Berlin: Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht bei der Sitzung des Bundestages zu den Abgeordneten. Wichtigstes Thema der Sitzung ist die Abstimmung über neue Organspende-Regeln.
Seite teilen