Neue Regeln für Facebook-User

Neue Regeln für Facebook-Nutzer

Nutzer von Facebook und Instagram können sich jetzt besser gegen Hasskommentare, Beleidigungen und kriminelle Drohungen auf den sozialen Plattformen wehren. Die Nutzer bekommen nun mehr Rechte.

Das Kabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes beschlossen. "Mit der Reform stärken wir die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke", so Justizministerin Christiane Lambrecht von der SPD.

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz

Dieses Gesetz wurde vor zwei Jahren beschlossen und verpflichtet Internetplattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetzeund Terror-Propaganda. Inhalte, die klar strafbar sind, müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Innerhalb von 48 Stunden muss auf Nutzerbeschwerden reagiert werden. Alle sechs Monate müssen Unternehmen einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Künftig sind Netzwerke nicht nur dazu verpflichtet, solche strafbaren Inhalte zu löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt zu melden.

Beschwerden werden einfacher

"Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach und unkompliziert anzuzeigen", betont Lambrecht und bezieht sich dabei auf die relativ komplizierten Wege.

Derzeitig müssen Opfer Links und Screenshots händisch kopieren und an anderen Stellen wieder einfügen. Künftig sollen diese Meldewege einfacher zu bedienen sein.

Mehr Rechte beim Löschen von Posts

Nutzer sollen künftig eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können, wenn nicht alle gemeldeten Beiträge gelöscht werden, oder sie mit der Löschung ihrer eigenen Posts nicht einverstanden sind. Die jeweiligen Netzwerke müssen ihre Entscheidung dann begründen.

Mehr Informationen für eine Klage vor Gericht

Wer sich auf juristischem Wege gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen möchte, soll die erforderlichen Daten einfacher herausverlangen können. Alle Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität desjenigen auszuhändigen, dem die Beleidigung oder Bedrohung vorgeworfen wird.

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