Elektrisch beheizte Handschuhe, blinkende Sportschuhe oder der Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung: Ab 15. August an werden viele Gebrauchsgegenstände zum Elektroschrott und müssen getrennt entsorgt werden.
Die neue Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nun auch Folgen für die Haushalte in Deutschland. Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs («Open Scope») fallen ab sofort alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen sind.
Damit können künftig auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Deutlicher Hinweis ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne.
«Dadurch wird das Spektrum der Elektrogeräte, die unter das Gesetz fallen, noch einmal vergrößert», erklärt Ragna Sturm von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist. Voraussetzung dafür sei aber, dass die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden könnten.