Di, 25. Juli 2017
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Banken dürfen von ihren Kunden Gebühren verlangen, wenn sie ihnen für das Online-Banking eine TAN per SMS schicken. Die Gebühr wird aber nur fällig, wenn Kunden die TAN auch tatsächlich einsetzen, urteilten heute Vormittag die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Verbraucher-Zentralen hatten geklagt, weil sie der Meinung sind, dass die SMS-TAN grundsätzlich kostenfrei sein sollte. Beim Online-Banking muss jede Transaktion aus Sicherheitsgründen mit Eingabe einer TAN bestätigt werden.
Welche Banken die Gebühr nun erheben ist noch nicht klar. Die anderen Wege Online-Überweisungen zu tätigen, wie die klassiche Nummernliste und der Tan-Generator bleiben kostemnfrei.