Neue Einschränkungen im Burgenlandkreis

Besuche in Alten- und Pflegeheimen

Angesichts gestiegener Corona-Infektionszahlen hat der Burgenlandkreis die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen eingeschränkt. Pflegebedürftige dürften künftig nur noch einen Besucher pro Tag empfangen, teilte der Landkreis am Dienstagabend, 8. Dezember 2020mit. Nur wer nach einem Antigen-Schnelltest ein negatives Testergebnis vorweisen könne, dürfe die Einrichtung betreten. Außerdem soll das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen.

Auch für Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen gelten in dem Landkreis neue Regeln. So ist das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen künftig verboten. Die Regeln traten am Dienstag in Kraft und sind zunächst bis zum 10. Januar befristet. Verstöße können mit einer Geldstrafe geahndet werden.

DerBurgenlandkreis verzeichnete am Dienstag mit einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 276,22 den mit Abstand höchsten Wert in Sachsen-Anhalt. Landesweit lag die Zahl der Ansteckungen mit Sars-CoV-2 je 100 000 Einwohner und Woche laut Sozialministerium bei 133,23.

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