Sachsen-Anhalt

Neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Das gilt aktuell

Diesachsen-anhaltische Landesregierung hat Landesverordnung angepasst. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 20. Januar.

Das solltenSachsen-Anhalter wissen:

Einzelhandel:

In vielen Geschäften gilt 2G. Dabei gibt es laut der Verordnung aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Ausgenommen sind demnach der Lebensmittelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, E-Zigaretten-Geschäfte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörakustiker, Tankstellen, Zeitschriftenläden, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Poststellen und der Großhandel.

Kontaktbeschränkungen:

Für Ungeimpfte kommen Beschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum. Die Verordnung schreibt vor, dass sich nur noch Menschen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Menschen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Geimpften und genesenen Personen empfiehlt die Landesregierung, sich nicht mit mehr als zehn anderen Leuten zu treffen und den Personenkreis möglichst einzugrenzen. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.

Private Feiern:

Für Geimpfte und Genesene sind privaten Feiern erlaubt. Bei mehr als 50 Teilnehmern müssen sie allerdings professionell organisiert sein und ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen.

Veranstaltungen:

Auch bei Volksfesten und Sportveranstaltungen ist ebenso wie bei Veranstaltungen von Chören das sogenannte 2GPlus-Modell künftig verpflichtend. Das heißt, dass sich Geimpfte und Genesene zusätzlich noch testen lassen müssen, um Zutritt zu erhalten. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Einhalten von Abständen würde dann dort entfallen.

Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Gastronomie:

Für die Restaurants und Bars bleibt es bei der 2G-Regel. Trotzdem sollen Abstände und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten. Alternativ können Gastronomen auch auf das sogenanntes 2G-Plus-Optionsmodell setzen. Das bedeutet, dass auch hier für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind, in den Innenräumen Maskenpflicht oder Abstände entfallen.

Diskotheken & Clubs:

Sind geschlossen.

Schule:

In den Schulen gilt künftig eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen, auch im Unterricht. Nach wie vor testen sich Schülerinnen und Schüler mehrmals pro Woche selbst auf das Coronavirus. Während der Ferienzeit sind Schulkinder von den vorgeschriebenen Testpflichten nicht mehr ausgenommen.

Im Burgenlandkreis gelten teils noch schärfere Regeln

Beschäftigte in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten oder Heimen im Burgenlandkreis sind verpflichtet, sich zwei Mal pro Arbeitswoche vor Ort testen zu lassen oder einen offiziellen Testnachweis vorzulegen, unabhängig vom jeweiligen Impf- oder Genesenenstatus.

Für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist, besteht bei privaten oder professionell organisierten Feiern oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen Testpflicht und die Pflicht,durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Ein ärztliches Attest muss bei Zutritt vorgezeigt werden.

Besucher von Kultur- und Sportveranstaltungen sind ab sofort verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regelung gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren, gehörlose und schwerhörige Personen und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Befreiung vorweisen können. Eine Pflicht zu 2-G-Plus besteht hier bereits länger.

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