Nach den Beratungen von Bund und Ländern hatSachsendie neuen Corona-Regeln für die nächsten Wochen beschlossen. «Die Lage ist wirklich ernst», sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag mit Blick auf steigende Infektionszahlen. Mit der neuen Verordnung, die vom 1. bis 18. April gilt, weitetSachsenunter anderem die Test- und Maskenpflicht in bestimmten Bereichen aus. Vieles ist künftig nur mit einem negativen Corona-Test möglich, etwa ein Friseurbesuch oder das Shoppen mit Termin.
Sorgen bereiten der Regierung vor allem die Virusmutationen. Bisher sind im Freistaat 5391 Mutationen nachgewiesen, davon in 4485 Fällen die britische Variante, 91 Mal die südafrikanische und drei Mal die brasilianische. Schwerpunkt ist demnach Dresden mit mehr als 700 Fällen.
Köpping rechnet damit, dassSachsennach Ostern die kritische Schwelle von 1300 Covid-Patienten in den Krankenhäusern erreicht. Dann müssten Lockerungen zurückgenommen werden. Man habe lange im Kabinett vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen beraten. Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
SCHULEN:Sachsenwill nach Ostern Schulen und Kitas unabhängig von der Zahl der Neuinfektionen öffnen. «Trotz steigender Infektionszahlen wollen wir den Kindern und Jugendlichen den Kita- und Schulbesuch ermöglichen», sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Statt wie bisher einmal müssen sich Schüler dann zweimal pro Woche selbst testen. Neu: Die Testpflicht gilt künftig schon ab der ersten Klasse - also auch für Grundschüler.
Die Schulbesuchspflicht wird in allen Bereichen ausgesetzt - Eltern können also frei entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht. Laut Kultusministerium haben 25 Mitarbeiter an Schulen bisher einen Test verweigert, bei den Schülern liegt die Quote bei zwei Prozent - für sie gilt ein Betretungsverbot. Dafür habe er kein Verständnis, bemerkte Piwarz.
KITAS: In den Kitas werden die Erzieher ebenfalls zweimal pro Woche getestet, Corona-Tests für Kleindkinder sind aber nicht vorgesehen. Eltern sollen ihre Kinder auf dem Außengelände abgeben oder abholen. Wer seine Kinder ins Kita-Gebäude hinein begleiten möchte, muss einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Piwarz nannte das umfangreiche Testregime einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Herdenimmunität durch die Corona-Impfungen.
MASKENPFLICHT: Schüler ab der fünften Klasse müssen im Unterricht mindestens eine medizinische Maske tragen. Für Lehrer und Schüler gilt zudem auf dem Schulgelände sowie im Schulhaus Maskenpflicht. Der Mund-Nasenschutz für die Schulen wird nicht vom Land bezahlt. Man sei nicht in einer «Vollversorgungsgesellschaft», sagte Piwarz. Die Masken seien als «Cent-Artikel» von jedem zu beschaffen.
Sachsenhat zudem die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit präzisiert. «Überall dort, wo sich Menschen begegnen, muss eine Maske getragen werden», erklärte Köpping. Ab 1. April greift die Regelung für Fußgängerzonen von 6 bis 24 Uhr, ebenso auf Spielplätzen, Wochenmärkten, Verkaufsständen und beim Aholen und Liefern von Speisen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die privaten Kontaktbeschränkungen bleiben prinzipiell bestehen. Wie bisher dürfen sich zwei Hausstände mit höchstens fünf Personen treffen; Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. In manchen Landkreisen und Städten gelten allerdings schon wieder strengere Bestimmungen: So dürfen sich etwa in Dresden voerst nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen.
SHOPPEN UND FREIZEIT: Auch wenn die Wocheninzidenz über 100 liegt, können Städte und Landkreise nach Ostern (ab 6.4.) «Click & Meet» anbieten sowie Zoos, Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen. Bedingung ist allerdings, dass es inSachsennicht mehr als 1300 Covid-19-Patienten auf den Normalstationen den Krankenhäusern gibt. Zudem müssen Kunden und Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Garten- und Baumärkte bleiben geöffnet, zudem zählen fortan auch Babyfachmärkte zur Grundversorgung und dürfen inzidenzunabhängig öffnen.
TESTPFLICHT IN ARBEITSSTÄTTEN: Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Der Arbeitgeber muss die Tests zur Verfügung stellen. Für den Friseurbesuch müssen Kunden künftig einen negativen Test vorlegen. Überall dort, wo ein Selbsttest genügt, muss dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachgewiesen werden. Das Ministerium bietet dazu eine Vorlage an.