Neue Corona-Regeln in Sachsen

Sperrstunde auch in Niedersachsen

Sachsen führt im Kampf gegen steigende Infektionszahlen strengere Corona-Regeln ein. Dazu greift ab Samstag um 0.00 Uhr eine neue Corona-Schutzverordnung, teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping am Donnerstag in Dresden mit. In einem Zweistufenplan gelten dann etwa Beschränkungen für private Feiern, Großveranstaltungen sowie Sperrstunden für die Gastronomie - abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. «Die Infektionslage in Sachsen ist ernst, die Zahlen steigen deutlich», so die Ministerin. Der Freistaat schaffe mit der neuen Verordnung einen Rahmen, die Kreise und Städte könnten aber auch durchaus strengere Regeln einführen. Die neue Verordnung soll bis zum 25. Januar gelten.

MASKENPFLICHT: Die Maskenpflicht wird mit der neuen Verordnung ausgeweitet. Sie soll ab Samstag auch für öffentliche Räume gelten, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist und die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 35 pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt. Welche Orte das sind, sollen die Landkreise selbst festlegen. Steigt der Inzidenzwert auf 50, müssen die Kommunen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in öffentlich ‎zugänglichen Räumen anordnen. Neu ist, dass in Krankenhäusern, Tageskliniken sowie Arzt- und ‎Zahnarztpraxen generell Alltagsmasken getragen werden müssen. Eine Maskenpflicht gilt auch wieder in Schulen - aber nicht im Unterricht.

SPERRSTUNDE: Schank und Speisewirtschaften in Sachsen müssen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr schließen, sind es mehr als 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen, gilt die Regel schon ab 22 Uhr. Auch der Verkauf von Alkohol ist in dieser Zeit untersagt. In Berlin allerdings ist die Sperrstunde vorerst gekippt. Zudem müssen Gastronomen, Hotels und Pensionen die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen.

FAMILIENFEIERN: Gibt es mehr als 35 Fälle pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, gilt: Private Feiern sind nur mit bis zu 25 Personen erlaubt, ab einer Inzidenz von 50 sind es sogar nur noch zehn Personen. Köpping machte gerade die privaten Feiern mit Freunden und Familie als Infektionsherd aus.

VERANSTALTUNGEN: Im Rahmen der ersten Stufe sind bei Veranstaltungen im Außenbereich 250 ‎Personen zugelassen, im Innenbereich 150 Menschen. ‎Ausnahmen sind mit einem genehmigten Hygienekonzept ‎möglich. Ab einem Inzidenzwert von 50 dürfen Veranstaltungen nur noch mit höchstens 100 Teilnehmern ‎stattfinden, Ausnahmen kann das Gesundheitsamt erlauben.

Der Kreis Nordsachsen hat den Inzidenzwert von 50 bereits überschritten und dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.

Auch derLandkreis Leipzig istRisikogebiet.

In Leipzig liegen die Zahlen unter den Grenzwerten

Trotzdem hat die Stadt bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um dem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen entgegen zu wirken, weitere sind in Vorbereitung. So hat der Verwaltungsstab ein Stufenkonzept erarbeitet, das verschiedene Handlungsfelder in den Blick nimmt. In Ergänzung der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung wird gegenwärtig eine Allgemeinverfügung für die Stadt vorbereitet.

„Wir wollen alles tun, um einen weiteren Corona-Lockdown zu verhindern, Schulen und Kitas offen zu halten, unsere älteren Mitbürger nicht allein zu lassen und die wirtschaftliche Betätigung weiter zu ermöglichen. Unser Ziel bleibt es, den Inzidenz-Wert unter 35 pro 100.000 Einwohner zu halten.“, fasst Oberbürgermeister Burkhard Jung zusammen.

Bereits jetzt sind die Kontrollen in der Gastronomie, Bars, Clubs und im Handel sowie im ÖPNV verstärkt worden. Seit dem 21. Oktober gilt in allen Liegenschaften der Stadtverwaltung für Mitarbeiter und Besucher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. In einem Schreiben an die Leipziger Gastronomen dankt Oberbürgermeister Burkhard Jung ihnen für die bislang gezeigte Disziplin und appelliert: „Unser gemeinsames Ziel muss sein, durch entschlossenes und der Situation angemessenes Handeln die Zahlen jetzt niedrig zu halten, um die Kontrolle über den Virus zu behalten. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Hygienekonzepte auf Aktualität zu prüfen und auf deren Einhaltung strikt zu achten. Dies gilt gerade mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft mit den dazugehörenden Feierlichkeiten.“ Außerdem kündigt er eine weitere Verstärkung der Kontrollen an und bittet dafür um Verständnis.

Geprüft wird derzeit, wo in Leipzig Testambulanzen und -praxen eingerichtet werden und wie es mit der Teststation am Flughafen Leipzig weitergeht, die ursprünglich Ende Oktober schließen sollte. Auch die Regelung zum Alkoholverbot für die Leipziger Innenstadt im Advent ist in Vorbereitung. Dieses soll den Leipziger Weihnachtsmarkt ermöglichen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei einem Wert von unter 35 Bürgern pro 100.000 Einwohnern bleibt. Steigt sie über diese Grenze, wird es keinen Weihnachtsmarkt geben können.

Appelliert wird noch einmal an den Selbstschutz, besonders der vulnerablen Gruppen, zum Einhalten der bekannten Hygieneregeln AHA + L (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske + Lüften) und dem Einschränken der Kontakte.

Niedersachsen

Mit der neuen Corona-Verordnung gilt für Niedersachsen seit Freitag auch eine Sperrstunde. Sie gilt zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, wenn eine Kommune über dem kritischen Wert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche liegt. Steigt der kritische Wert auf 50, dürfen Gastronomiebetriebe zudem keine alkoholischen Getränke mehr außer Haus verkaufen. Ab dem kritischen Wert von 35 müssen zudem unter freiem Himmel Masken getragen werden, wenn Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

MASKENPFLICHT:In der Öffentlichkeit unter freiem Himmel ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, wo Menschen dichter zusammenkommen. Sie gilt bei einer Inzidenz von 35 als eine Empfehlung. Liegt sie bei 50, wird daraus eine Pflicht.

PRIVATE FEIERN:Nach wie vor dürfen 25 Personen an privaten Feiern in der Wohnung oder in eigenen geschlossenen Räumlichkeiten bei einer Inzidenz unter 35 teilnehmen. Steigt die Inzidenz, sind nur noch 15 zulässig. Dies gilt auch im eigenen Garten. Welcher Wert gilt, steht auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/. Wenn die Inzidenz auf 50 steigt, dürfen Feiern nur noch mit bis zu zehn Menschen ausgerichtet werden. Sie dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige. Zu Feiern an öffentlich zugänglichen Orten bei einer Inzidenz von 50 dürfen nun nur noch zehn Menschen kommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:Kontaktbeschränkungen gelten nun auch wieder unter freiem Himmel: Bei einer Inzidenz über 50 dürfen maximal zehn Personen (mit Mindestabstand) zusammenkommen - maximal aus zwei Haushalten oder Angehörige.

VERANSTALTUNGEN:Wenn die Infektionszahlen so hoch sind, ist die Besucherzahl bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum auf 100 beschränkt. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Veranstalter mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vereinbart haben. Bei einer Inzidenz von 35 ist es eine Soll-Vorschrift.

SPERRSTUNDE:Die Sperrstunde gilt von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Sie ist bei einer Inzidenz von 50 verpflichtend und ohne Ausnahme. Gastronomiebetrieben ist es jenseits der Sperrzeit untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben. Ab einer Inzidenz von 35 können in Ausnahmefällen abweichende Regelungen getroffen werden.

Auch Maskenpflicht in Schulen

Schüler ab der fünften Klasse sollen auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn ihre Schule in einem Corona-Hotspot liegt. Diese Empfehlung gelte ab Montag und werde im Zwei-Wochen-Rhythmus überprüft, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Donnerstag in Hannover. Zwar schränke die Maske die pädagogischen Möglichkeiten und die Unterrichtsqualität ein, aber sie sei ein Mittel, um sich und andere zu schützen und den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Am Montag beginnt nach den zweiwöchigen Herbstferien wieder der Unterricht für mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler inNiedersachsen.

Die Empfehlung bezieht sich aufSchulenin kreisfreien Städten und Landkreisen, die mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche verzeichnen. Es handele sich nicht um eine Verpflichtung, betonte der Minister. Auf einen flächendeckenden Eingriff per Verordnung werde zunächst verzichtet, auch um die Möglichkeit zu haben, auf lokale Gegebenheiten zu reagieren. Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter können ebenfalls freiwillig Maske tragen.

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