Neue Corona-Regeln in Sachsen

Bußgeld für Maskenverweigerer

Wer beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn keine Alltagsmaske trägt, muss ab dem 1. September mit Konsequenzen rechnen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Die Regelung ist Teil der neuen Corona-Schutzverordnung, die bis 2. November gelten soll.

Verantwortlich für das Eintreiben des Bußgeldes sind die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise. So hatten etwa das Leipziger Ordnungsamt und die Verkehrsbetriebe angekündigt, in «gemischten Streifen» die Umsetzung der Maskenpflicht in Bus und Bahn zu kontrollieren. Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte angekündigt, dass die Polizei helfe, wenn es Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gibt. Die Kontrollen sollen nicht flächendeckend unterwegs sein, sondern sich auf Brennpunkte konzentrieren.

Neu ist auch, dass Großveranstaltungen wie Jahrmärkte mit mehr als 1000 Besuchern wieder erlaubt sind. Voraussetzung ist neben einem Hygienekonzept und der Nachverfolgung von Kontakten ein niedriges Infektionsgeschehen in der jeweiligen Region: Die Zahl der Neuinfektionen darf 20 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nicht übersteigen. Sachsen sieht sich mit der neuen Verordnung gut aufgestellt, auch nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern soll es vorerst keine Verschärfung der Corona-Regeln im Freistaat geben.

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