Sachsens Regierung hat in der Corona-Krise weitere Lockerungen beschlossen. Bei bewährten Regeln wie dem Mindestabstand und dem Mund-Nasen-Schutz bleibt es aber. Das sei «eine zumutbare Zumutung», sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden. Die Entscheidung sei für den ein oder anderen vielleicht eine Enttäuschung, räumte der Regierungschef ein - verwies aber zugleich darauf, dass in einigen Regionen im Ausland diese Vorsichtsmaßnahme nach Abschaffung nun wieder eingeführt wird. Kretschmer wünschte sich, dass es ein angemessenes Verhalten an den Urlaubsorten gebe: «Es liegt sehr an uns, wie die ganze Sache ausgeht.»
Urlaubertests an Flughäfen
Angesichts der beginnenden Schulferien im Freistaat Ende der Woche kündigte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) an, dass sich Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland freiwillig an den Flughäfen Leipzig-Halle und Dresden auf eine Infektion testen lassen können. Tests sollen voraussichtlich ab Ende nächster Woche möglich sein, derzeit stimme man sich mit den Gesundheitsämtern ab. «Es geht um höchstmögliche Sicherheit, damit wir nach den Sommerferien keine erhöhten Infektionszahlen in Sachsen haben», so Köpping.
Die Zahl der bekannten Corona-Infektionen in Sachsen lag am Dienstag bei 5473. Das ist ein Fall mehr als am Vortag. 224 Menschen sind gestorben, aber schon seit Tagen gab es keinen neuen Todesfall mehr. 50 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung befinden sich noch im Krankenhaus - davon 26 auf der Intensivstation.
Lockerungen im Sport
Regierungschef Kretschmer äußerte sich am Dienstag auch zu einem möglichen Restart der Bundesliga mit Publikum. Das Hygienekonzept beispielsweise von RB Leipzig enthalte sehr viele Überlegungen, Verantwortungsbewusstsein und den klaren Willen, etwas zu ermöglichen. «Ich bin mir sehr sicher, dass wir in den nächsten Wochen zu einer Regelung kommen in ganz Deutschland, wie der Bundesligafußball in der nächsten Saison beginnen kann», so Kretschmer. Die Sachsen hätten in Leipzig vorgelegt.
Für den Freizeit- und Breitensport unterdessen gibt es bereits ab Ende der Woche Lockerungen: Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass bis zu 1000 Besucher wieder bei Spielen und Wettkämpfen zuschauen dürfen - aber nur mit genehmigtem Hygienekonzept und wenn die Nachverfolgung der Kontakte gesichert ist. Liegt die Zahl der Besucher bei weniger als 50, kann darauf verzichtet werden. An Feiern in Betrieben und Vereinen können künftig wieder ohne Auflagen bis zu 50 Personen teilnehmen. Gleiches gilt für die Teilnehmerzahl in Ferienlagern.
Die Regeln sollen vom 18. Juli bis Ende August gelten. Bei Bedarf könne auch im Sommer nachgesteuert werden, betonte Köpping.
Es darf auch wieder groß gefeiert werden
Volksfeste und Jahrmärkte mit genehmigten Konzepten und gesicherter Kontakt-Nachverfolgung dürfen bis Ende August mit maximal 1000 Personen stattfinden. Bei Veranstaltungen in Theatern, Kinos, Zirkussen, Opernhäusern, Kirchen und Kongresscentern darf der Mindestabstand von 1,50 Meter bei entsprechenden Konzepten unterschritten werden. Zudem dürfen Tanzvereine ihre Arbeit wieder aufnehmen. Weitere Lockerungen wurden bereits für den 1. September angekündigt. Dann soll beispielsweise auch Sport und Theater mit mehr als 1000 Zuschauern möglich sein.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gibt es auch eine neue Allgemeinverfügung für Schulen. Damit soll es noch vor der Rückkehr zum Regelbetrieb nach Ende der Sommerferien weitere Lockerungen geben. Damit soll etwa Eltern und Geschwistern die Teilnahme an Schuleinführungsfeiern ermöglicht werden, teilte das Kultusministerium am Dienstag mit. In den vergangenen Wochen hätten sich Eltern darüber beklagt, dass zu Schuleinführungsfeiern zum Teil nur ein Elternteil bei der Schulveranstaltung zugelassen sei. «Das ist natürlich drei Tage vor dem Normalbetrieb nur schwer vermittelbar», so Kultusminister Christian Piwarz (CDU).
Auch mit Blick auf die freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen sollen nicht nur Eltern, sondern auch externe Partner und Anbieter die Schule wieder betreten dürfen - mit Mund- und Nasenschutz. Internate an Schulen können ab Ende der Woche zum Regelbetrieb zurückkehren, Horte ebenso.