Im Streit um Zinsnachzahlungen an Prämiensparer hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgericht inNaumburgeingelegt. "Den Kunden der Saalesparkasse stehen aus unserer Sicht Nachzahlungen zu, die um mehr als das Doppelte über der vorgegebenen Berechnung des OLGNaumburgliegen können", teilte Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, diese Woche mit.
Im Februar hatte das OLG eine Entscheidung zur Berechnungsgrundlage möglicher Nachzahlungen getroffen. Die beklagte Saalesparkasse sei verpflichtet, die Verträge anhand der Entwicklung der Monatswerte für die Umlaufrendite von börsennotierten Bundeswertpapieren mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit abzurechnen, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes damals mit. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Musterfeststellungsklage eingereicht, die Entscheidung des OLG bleibt hinter den Forderungen des Verbandes zurück.
Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen. Die Klauseln berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Das geht nicht, hatte der BGH schon in früheren Urteilen entschieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte 2021 frühere Urteile bestätigt, wonach viele alte Prämiensparverträge vor allem der Sparkassen unzulässige Klauseln enthalten. Betroffene haben bis heute Schwierigkeiten, Geld nachträglich ausgezahlt zu bekommen. Die Verbraucherzentralen versuchen, mit Musterfeststellungsklagen Bewegung in die Sache zu bringen.