Ein ungewöhnlich langes Verfahren vor dem Landgericht Leipzig ist zu Ende: Knapp zwei Jahre nach der Tötung einer jungen Mutter im LeipzigerAuwaldist der Ex-Lebensgefährte der Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht folgte am Mittwoch, 23. Februar 2022damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verzichtete jedoch darauf, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen gewesen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige seiner früheren Lebensgefährtin im April 2020 imAuwaldauflauerte und sie von hinten angriff. Mindestens zehn Mal habe der Mann mit einem Hammer auf den Kopf der Frau eingeschlagen, als sie gerade mit ihrem Baby imAuwaldspazieren ging. Das Opfer erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Der Säugling blieb unverletzt.
«Sie sind ein rational handelnder Täter, der mit Vernichtungswillen das Leben eines Menschen ausgelöscht hat», sagte der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass die Merkmale eines Mordes erfüllt seien. Der Angeklagte, der in Afghanistan geboren wurde, als Kind floh und inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hat, habe sich auf die Tat vorbereitet. Und er habe hinterher seine Spuren verwischt. Zudem habe er riskiert, dass der Säugling verletzt werden könnte.
Die Frau hatte bereits vor der Tat ein Gewaltschutzverfahren gegen ihren Ex-Lebensgefährten erwirkt. Sie warf ihm vor, dass er sie in Chat-Nachrichten beleidigt und bedroht habe. «Sie wollten das Opfer bestrafen, weil sie es gewagt hat, gegen Sie vorzugehen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen», sagte Jagenlauf. Auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld habe das Gericht unter anderem deswegen verzichtet, weil sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen psychischen Verfassung befunden habe.
Der Prozess sollte ursprünglich im Dezember 2020 abgeschlossen sein und hatte sich wegen zahlreicher Anträge der Verteidigung verzögert. Der Verteidiger Kevin Georg Rebentrost hatte seinen Mandanten in seinem Plädoyer am Dienstag weitgehend als Opfer dargestellt, dessen Ex-Freundin versucht habe, ihn in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Er hatte auf Totschlag plädiert.
Richter Jagenlauf machte bei der Urteilsverkündung seinen Frust über das Verfahren deutlich und kritisierte den Verteidiger in deutlichen Worten. «Natürlich müssen Sie Ihren Angeklagten verteidigen, aber Sie müssen sich auch so verhalten, wie es sich für die Rechtspflege gehört», sagte er an den Verteidiger gewandt. Stattdessen habe der Anwalt die Nebenklage und den Staatsanwalt beleidigt, Zeugen bedroht und unter Druck gesetzt. Die Kammer habe lange überlegt, ob sie dagegen vorgehen könne, aber doch keine Möglichkeit für sich gesehen, so Jagenlauf.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, in Revision zu gehen.