Millionen für Kinder in Sachsen-Anhalt

Gute-Kita-Gesetz und Unterhaltsvorschuss

Die Bundesregierung gibt in den kommenden Jahren Milliarden an die Länder, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Nach Sachsen-Anhalt fließen bis 2022 rund 140 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz. Ende August will Sozialministerin Petra Grimm-Benne im Beisein von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) den Vertrag zur Verwendung des Geldes unterschreiben. Ein Überblick über die Vorstellungen des Landes:

ENTLASTUNGFÜRELTERN: Mit dem Löwenanteil des Geldes sollen Eltern von Geschwisterkindern weiter finanziell entlastet werden. 71,5 MillionenEuro sind dafür vorgesehen, die Geschwisterregelung auf den Hort auszuweiten. Das heißt, dass Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort nur noch für das älteste Kind - also den Hortbeitrag - bezahlen müssen. Bislang gilt die Regelung für kostenlose Geschwisterkinder nur für Krippe und Kita, für Geschwister im Hort muss zusätzlich gezahlt werden. Die neue Regelung soll ab 1. Januar 2020 gelten.

MEHR FACHKRÄFTE: Das Land will eine Fachkräfteoffensive im Bereich der Erzieherausbildung anstoßen. «Wir brauchen dringend Nachwuchs», sagte Grimm-Benne. Ein wichtiger Baustein ist deshalb, das Schulgeld für die Auszubildenden abzuschaffen. Wer den Erzieherberuf an einer privaten Schule erlernt, muss bislang teils mit mehreren Hundert Euro pro Monat für seine Ausbildung bezahlen. Für die Abschaffung des Schulgelds sind laut Grimm-Benne 11,2 MillionenEuro aus dem Gute-Kita-Gesetz vorgesehen. Das Geld fließt ab 2020, die Regelung soll dann aber rückwirkend zum 1. August 2019 greifen.

Zudem will das Land zusätzliche Ausbildungsplätze an Fachschulen finanzieren. Grimm-Benne stellte bis zu 200 Plätze in Aussicht. Azubis sollen künftig eine Vergütung bekommen. Seiteneinsteiger sollen auch für das verpflichtende Praktikum vor der Ausbildung bezahlt werden.

BESSERE ARBEITSBEDINGUNGEN: Um die Arbeitsbelastung für Erzieher zu senken, sollen Kitas mit besonderem Bedarf zusätzliches Personal einstellen dürfen. Die Landkreise und kreisfreien Städte bekommen zudem pädagogische Fachberater, die als zentrale Ansprechpartner für eine bessere pädagogische Qualität in den Kitas sorgen sollen.

Grimm-Benne appellierte an den Bund, die Länder auch über 2022 hinaus zu unterstützen. Viele Länder brächten mit dem Geld aus dem Gute-Kita-Gesetz nun Verbesserungen auf den Weg, die sie allein nicht finanzieren könnten. Sie erwarte, dass der Bund hier liefere.

Landkreise bekommen 20 Millionen Euro für Unterhaltsvorschuss

Der Zuschuss des Landes an Landkreise und kreisfreie Städte für Mehrkosten beim Unterhaltsvorschuss soll auf 20 Millionen Euro begrenzt bleiben. Es handele sich um einen einmaligen Zuschuss, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag. Zuvor hatte das Kabinett das Geld freigegeben. Die Landkreise beklagen eine Mehrbelastung, weil der Bund 2017 den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausweitete.

Mehrere Kreise klagten vor dem Landesverfassungsgericht auf mehr Unterstützung vom Land. Nach Angaben des Sozialministeriums sollte der 20-Millionen-Euro-Zuschuss helfen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Das sei jedoch nicht gelungen.

Das Land lehnt eine generelle Übernahme von Mehrkosten ab und argumentiert, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt. Zudem könnten sich durch die Neuregelung an anderer Stelle auch Einsparungen für die Landkreise ergeben - das müsse genau untersucht werden. Wann das Gericht seine Entscheidung fällt, ist noch offen.

140 Kita-Millionen gehen nach Sachsen-Anhalt
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