Migrationspaket der Bundesregierung in Kraft getreten

Am Mittwoch, den 04. September 2019 besprach das Psychosoziale Zentrum (PSZ)Magdeburg das am 01. September 2019 vollständig in Kraft getretene Migrationspaket.

Vorstand der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg Klaus Roth, sowie weitere Mitarbeiter des PSZ Magdeburgs erklärten, welche Einschränkungen und Probleme das Paket mit sich bringt.

Im Kern besagt das Migrationspaket der Bundesregierung Folgendes:

Zukünftig sollen weniger Abschiebungen scheitern

  • Ausreisepflichtige können in Gefängnissen untergebracht werden
  • Ausreisepflichtige, die ihre genaue Identität nicht preisgeben, sollen mit Bußgeldern oder Wohnsitzauflagen bestraft werden
  • Wurden Flüchtlinge in einem anderen EU-Land bereits anerkannt, bekommen sie nur noch zwei Wochen lang Unterstützung

Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden

  • Arbeitswillige Asylbewerber sollen bereits früher an Sprachkursen teilnehmen können

Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt, welches psychische Unterstützung und Versorgung bietet und in der Trägerschaft der St. Johannis GmbH verankert ist, betreut derzeit 300 Klienten. Es sieht in diesem Paket überwiegend negative Auswirkungen:

  • Das Psychosoziale Zentrum bzw. die dortigen Psychotherapeuten dürfen künftig keine psychologischen Gutachten mehr erstellen, welche als Entscheidungshilfe für ein mögliches Abschiebungsverbot funktioniert. Künftig muss das ein Psychiater bzw. ein Facharzt machen, der für Asylsuchende eine Menge koste und sowieso überlastet sei. So werden psychisch Kranke, die eigentlich Sicherheit und Betreuung benötigen, ohne Attest trotzdem abgeschoben.
  • Die verschärften Abschieberegelungen führten dazu, dass auch gut integrierte Flüchtlinge aufgrund des Dublin-Verfahrens wieder in das EU-Land zurückgebracht werden müssen, wo sie als erstes registriert wurden. Diese Länder, darunter Griechenland und Bulgarien, seien oft maßlos überfordert, dort drohe Obdachlosigkeit und Armut
  • Desweiteren bemängelt das Psychosoziale Zentrum, dass Flüchlinge nach dem neuen Gesetz nun maximal 18 Monate (vorher 6 Monate) in Erstaufnahme-Einrichtungen bleiben können. Laut PSZ führt das zu Unsicherheit, Isolation und psychischer Belastung.

Mit welchen Einschränkungen Migrantinnen und Migranten jetzt schon leben müssen schilderte bei der Pressekonferenz der Syrer Mohamad Alhussein, der auf seiner Flucht vor etwa acht Jahren über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland kam.

Pressekonferenz beim Psychosozialen Zentrum Magdeburg
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