Mensch-Tier-Bestattungen jetzt auch in Magdeburg

Tierliebe über den Tod hinaus. In Magdeburg können sich Hunde- oder Katzenbesitzer ab Anfang Oktober zusammen mit ihren Haustieren bestatten lassen. Darüber informiert ab sofort die Friedhofsverwaltung. Diese hat auf dem Friedhof in Buckau einen extra Bereich für die Urnen-Gräber angelegt. Auch in Aschersleben sind Mensch-Tier-Bestattungen bereits möglich. Weitere Infos der Stadt Magdeburg: Auf Beschluss des Stadtrates hat der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe ein neues Grabfeld für die individuelle Bestattungsform im südlichen Bereich des Buckauer Friedhofs angelegt. Anlass für die Initiative ist die immer enger werdende Bindung von Tierbesitzern zu ihren Haustieren und der damit verbundene Wunsch nach einem gemeinsamen Bestattungsplatz. Unter der Rufnummer 03 91/7 36 84 25 berät die Friedhofsverwaltung gern zu den Voraussetzungen der Mensch-Tier-Bestattung. Für ein persönliches Gespräch stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsberatung auf dem Westfriedhof in der Großen Diesdorfer Straße 160 zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung. Da es sich bei der Mensch-Tier-Bestattung um eine Bestattungsform handelt, die in der Bevölkerung nicht immer toleriert wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten. So wurde beispielsweise ein räumlich getrenntes Grabfeld auf dem Friedhof ausgewiesen, sodass nachträgliche Bestattungen verstorbener Tiere auf bereits vorhandenen Grabstätten bzw. Grabfeldern grundsätzlich ausgeschlossen sind. Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage, auf denen Human- und Haustierbestattungen gemeinsam erfolgen können. Auf Antrag kann bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für 20 Jahre für die Mensch-Tier-Grabstätte erworben werden. Bei dieser Grabstättenart handelt es sich um eine Grabstätte für Urnenbeisetzungen. Das verstorbene Haustier wird als Grabbeigabe beigesetzt. Die Urnenbeisetzung (Humanbestattung) kann zeitgleich mit der Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres (Grabbeigabe) erfolgen. Die erforderlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Beisetzung der Urnen müssen durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
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