Ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des Rundfunks in Deutschland ist getan.Der Bundesrat hat am 08. November 2019 beschlossen: Ab dem 21. Dezember 2020 muss der Empfang und die Wiedergabe von DAB+ - Radio in Neuwagen ermöglicht werden. Also werden Neuwagen nur noch mit Geräten ausgeliefert, die in DAB+ Qualität Radio empfangen können. Das gilt auch für standortgebundeneGeräte mit Display.
Grundlage für diesen Beschluss war die Billigung des sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzesentwurf am 12. Oktober nach Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen. In Kraft tritt das Gesetz zu dem Zeitpunkt, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
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