Zahlreiche Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen in die Landeshauptstadt Magdeburg
In Magdeburgburg kann weiter saniert werden. Ein ganzes Paket Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. in der Neustadt und Sudenburg verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ sind Mittel in Höhe von rund 2 Mio. Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden u.a. Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in der Richard-Wagner-Straße und der Sievervorstadt realisiert. Zudem sollen am Neustädter Bahnhof Fahrradstellplätze entstehen.
Mit dem zweiten Bescheid erhält die Landeshauptstadt die Zusage über rund 800.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Hier sind Bautätigkeiten u.a. am Domplatz vorgesehen.
Aus dem Programm „Soziale Stadt“ erhält Magdeburg zudem rund 1,0 Mio. Euro für Instandsetzungsmaßnahmen am Wasserturm sowie umfangreiche Baumaßnahmen am Sportkomplex Alt Fermersleben. Darüber hinaus werden Maßnahmen am Pfarrhaus und der Kita in der Repqowstraße durchgeführt. Hinzu kommen zahlreiche Radwegesanierungen im Bereich Kannenstieg.
Ein weiterer Betrag über rund 3,75 Mio. Euro wird aus dem Programm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ beigesteuert. Hier werden Maßnahmen in der Altstadt, der Leipziger Straße, in Olvenstedt, Reform, Sudenburg, Stadtfeld und Werder realisiert.
Großes Paket Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen an die Stadt Halle
In Halle kann weiter saniert und gebaut werden. Ein ganzes Paket Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. im Stadtzentrum, Heide-Nord, Neustadt und der Silberhöhe verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ sind Mittel in Höhe von rund 470.000 Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden am Juliot-Curie-Platz die Sanierung des Brunnens und Neugestaltung der Freiflächen realisiert.
Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt die Zusage über 1,2 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Hier sind Bautätigkeiten in der Großen Märkerstraße vorgesehen.
Aus dem Programm „Soziale Stadt“ erhält Halle zudem rund 600.000 Euro für verschiedenste Maßnahmen in Halle-Neustadt. So werden beispielsweise am Taubenbrunnen die Außenflächen neugestaltet, im Südpark und in der Unstrutstraße entstehen neue Spielplätze und das Mehrgenerationenaushaus Pusteblume erhält einen Erweiterungsbau.
Weiterhin werden umfangreiche Maßnahmen aus dem Programm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro realisiert. Hier sind bauliche Maßnahmen in Heide-Nord, Neustadt, der Silberhöhe und der Innenstadt geplant.
Bewilligungsbescheid für Sanierungs- und Baumaßnahmen geht an die Stadt Genthin
In Genthin kann weiter saniert werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. in der Innenstadt verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in der Altstadt durchgeführt.
Vier Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen nach Stendal
In Stendal kann weiter saniert werden. Ein ganzes Paket Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. im historischen Altstadtkern verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ sind Mittel in Höhe von rund 800.000 Euro freigegeben worden. Mit dem Geld wird die Um- und Neugestaltung der Straße „Schadewachten“ realisiert.
Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt Stendal die Zusage über 850.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Hier sind Bautätigkeiten im Altstadtkern vorgesehen.
Aus dem Programm „Soziale Stadt“ kommen zudem rund 650.000 Euro nach Stendal. Hier sollen u.a. die Außenanlagen der Kita „Johannitersternchen“ und der Kita „Märchenland“ neugestaltet werden. Die Grundschule „Am Stadtsee“ kann sich über die Sanierung ihrer Sportanlage und der Freibereiche freuen.
Ein weiterer Betrag über 730.000 Euro wird für Maßnahmen in der Bahnhofsvorstadt aus dem Programm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ beigesteuert.
Zwei Bewilligungsbescheide für die Innenstadtsanierung gehen an die Stadt Leuna
In der Stadt Leuna kann weiter saniert werden. Zwei Bewilligungsbescheide für verschiedene Baumaßnahmen verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 150.00 Euro freigegeben worden. Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt die Zusage über 1,0 Mio Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ von Bund und Land. Mit dem Geld sind Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in der Walter-Bauer-Str. und der Friedensstraße geplant.
Zwei Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen an die Stadt Blankenburg
In Blankenburg kann weiter saniert werden. Zwei Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. im historischen Altstadtkern verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von 450.000 Euro freigegeben worden. Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt Blankenburg die Zusage über 700.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten im Altstadtkern und am Schloss durchgeführt.
Zwei Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen an die Stadt Burg
In Burg kann weiter saniert werden. Zwei Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. in der Innenstadt verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 700.000 Euro freigegeben worden. Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt Burg die Zusage über rund 230.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ von Bund und Land. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt, so zum Beispiel die Sanierung des Gebäudes in der Grünstraße 2. Zudem werden Initiativen zur Belebung und Aufwertung der Innenstadt gefördert, wie das Geschäftsstraßenmanagement oder das Projekt „Spielen am Wege“.
Bewilligungsbescheid für Sanierungs- und Baumaßnahmen geht nach Havelberg
In Havelberg kann weiter gebaut werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. in der Innenstadt verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt.
Bewilligungsbescheid für Sanierungs- und Baumaßnahmen geht nach Osterburg
In Osterburg kann weiter gebaut werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. in der Innenstadt verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 690.000 Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in der Osterburger Altstadt durchgeführt.
Zwei Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen nach Tangermünde
In Tangermünde kann weiter saniert werden. Zwei Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. im historischen Altstadtkern verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von 125.000 Euro freigegeben worden. Mit dem zweiten Bescheid erhält Tangermünde die Zusage über 1,0 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten im Altstadtkern durchgeführt.
Bewilligungsbescheid für die Innenstadtsanierung geht nach Werben
In Werben kann weiter saniert werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenen Baumaßnahmen im Stadtzentrum verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Mit dem Bescheid erhält die Stadt eine Zusage über rund 440.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land. Mit dem Geld sollen Maßnahmen in der Innenstadt realisiert werden.
Bewilligungsbescheid für Sanierungs- und Baumaßnahmen geht nach Thale
In Thale kann weiter gebaut werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. in der Innenstadt verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 3 Mio. Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden zahlreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten im Stadtzentrum (Oberstadt) durchgeführt.
Drei Bewilligungsbescheide für die Innenstadtsanierung gehen nach Quedlinburg
In der Quedlinburger Innenstadt kann weiter saniert werden. Drei Bewilligungsbescheide für Baumaßnahmen u.a. im historischen Altstadtkern verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für zwei Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro freigegeben worden. Mit dem dritten Bescheid erhält die Stadt die Zusage über rund 2,2 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land. Mit dem Geld sollen zahlreiche Maßnahmen im Innenstadtbereich und in der Süderstadt realisiert werden.
Zwei Bewilligungsbescheide für die Innenstadtsanierung gehen an Halberstadt
In der Halberstädter Innenstadt kann weiter saniert werden. Zwei Bewilligungsbescheide für Baumaßnahmen im historischen Altstadtkern und im Bereich Nordring-Altstadt verließen gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Für Maßnahmen im Förderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ sind Mittel in Höhe von rund 3,9 Mio. Euro freigegeben worden. Hier werden umfangreiche Sanierungsarbeiten am Nordring realisiert. Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt die Zusage über rund 60.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land.
Bewilligungsbescheid für die Altstadtsanierung geht nach Osterwieck
In Osterwieck kann weiter saniert werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenen Baumaßnahmen im Stadtzentrum verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Mit dem Bescheid erhält die Stadt eine Zusage über 900.000 Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land. Mit dem Geld sollen Maßnahmen in der Altstadt realisiert werden.
Bewilligungsbescheid für die Altstadtsanierung geht nach Stolberg
In Stolberg kann weiter saniert werden. Ein Bewilligungsbescheid für verschiedenen Baumaßnahmen im Stadtzentrum verließ gestern per Post das Landesverwaltungsamt.
Mit dem Bescheid erhält die Stadt eine Zusage über rund 3 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land. Mit dem Geld sollen zahlreiche Maßnahmen in der Altstadt realisiert werden.
Hintergrund:
Vor 25 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts.
"Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,1 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4 Mrd. Euro tätigen, eine beeindruckende Zahl, die widerspiegelt, wie ganze Städte ihr Gesicht zum positiven verändern konnten.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei der Unterzeichnung der Bescheide.
Städtebauförderung des Bundes und der Länder
Um die Städte bei der Bewältigung des strukturellen Wandels, der sich nicht zuletzt aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ergibt, zu unterstützen gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Stadtstrukturen, die einerseits den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden und andererseits die geschichtliche und gesellschaftliche Entwicklung der Städte als urbane Zentren dokumentieren.
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewähren Bund und Land Finanzhilfen, die durch Mittel der Kommunen ergänzt werden.
Ziele der Städtebauförderung sind:
• Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes,
• Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen,
• Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Zur Verwirklichung dieser Förderziele gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel aus folgenden Förderprogrammen:
• Soziale Stadt
• Stadtumbau Ost
• Stadtumbau West
• Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
• Städtebaulicher Denkmalschutz
• Kleinere Städte und Gemeinden
• Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
• Investitionspakt
Förderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)
Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 51,6 Mio. Euro.
Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt
Gefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 85 Mio. Euro.
Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost – Aufwertung
Gefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden. Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9 Mio. Euro.
Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne
Mit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten. Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786 Mio. Euro.