Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Rechte für Mieter und schärfere Regeln fürVermieterauf den Weg gebracht. Die sogenannte Mietpreisbremse für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird unter anderem mit neuen Auskunftspflichten fürVermieterverschärft, die eine Miete verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Verschärfung war ein zentrales Anliegen der SPD, zuständig ist Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Nun kann das Gesetz im Bundestag diskutiert, gegebenenfalls geändert und beschlossen werden.
In Regionen mit Wohnungsmangel sollenVermieterdemnach nur noch acht Prozent statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen, dazu gibt es eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, eine Modernisierung mit der Absicht anzukündigen oder durchzuführen, die alten Mieter loszuwerden. Mieter haben dann Anspruch auf Schadenersatz, Vermietern droht eine Geldbuße von bis zu 100000 Euro. Den Gesetzentwurf hatte Barley bereits im Juni vorgelegt, Union und SPDhatten über Details länger gestritten.
«Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage», erklärte Barley. «Auch Innenstädte müssen für Normalverdiener weiterhin bezahlbar sein.» Im Grundgesetz stehe «Eigentum verpflichtet», daran müssten sich auch Finanzinvestoren und Spekulanten halten. Neben der Ausweitung des Mieterschutzes werde der Bund zusätzlich mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren, private Investitionen fördern und Familien bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.